EU CPSR richtig gemacht - präzise, konform und bereit für die Inspektion.

Ihr CPSR wird mit Klarheit, Struktur und regulatorischer Präzision erstellt. Wir erstellen einen vollständigen Sicherheitsbericht nach Anhang I, der die Erwartungen der EU erfüllt und eine reibungslose Markteinführung unterstützt.

Für Marken, die jetzt ein korrektes EU-CPSR benötigen

Ein EU-konformer CPSR ist das Herzstück Ihres PIF - und ohne einen korrekten Teil A und einen unterzeichneten Teil B kann kein Kosmetikum in der EU auf den Markt gebracht werden.

Female hands writing with a pen on a tube containing a yellow liquid. Below, printed reports. On the table beside them, there is a laptop and other analysis instruments.

Erhalten Sie einen korrekten, inspektionsfähigen CPSR

Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 schreibt vor, dass jedes Kosmetikum einen CPSR gemäß Anhang I haben muss, bevor es auf den europäischen Markt kommt. Lücken in Teil A - oder ein unvollständiger oder nicht unterschriebener Teil B - können Ihre Markteinführung verzögern, Ihr Unternehmen Risiken bei der Einhaltung der Vorschriften aussetzen und zu einer Ablehnung bei Inspektionen oder RP-Audits führen.

Falsche Angaben zu den Inhaltsstoffen, fehlende Informationen zu Verunreinigungen/Reinheit, unvollständige Expositionsszenarien und nicht unterstützte Verwendungsbedingungen sind häufige Gründe für die Nichteinhaltung der Vorschriften. Um diese Probleme zu vermeiden, benötigen Marken einen präzisen, gut strukturierten CPSR, der von einem entsprechend qualifizierten Sicherheitsbewerter verfasst und unterzeichnet wurde.

Unser Service stellt sicher, dass Sie nur für das Wesentliche bezahlen: einen korrekten, inspektionsfähigen CPSR - nichts, was über die Anforderungen von Anhang I hinausgeht.

Das genaue Anhang I-Dokument, das für die EU-Konformität erforderlich ist

Wir erstellen das vollständige EU-CPSR für Ihr Produkt. Sobel stellt Teil A: Sicherheitsinformationen für kosmetische Produkte zusammen und koordiniert einen qualifizierten Sicherheitsbewerter, der Teil B: Sicherheitsbewertung für kosmetische Produkte erstellt und unterzeichnet.

This image showcases a variety of cosmetic products and makeup accessories arranged on a pastel-colored background. The background create a soft, feminine aesthetic..
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Wir sammeln alle erforderlichen Angaben: INCI mit Prozentsätzen, Angaben zu den Rohstoffen, Verunreinigungen/Reinheit (sofern relevant), Verpackungsinformationen und mehr.

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Wir stellen den kompletten Datensatz von Teil A gemäß Anhang I zusammen: Zusammensetzung, physikalisch-chemische Informationen, Mikrobiologie, usw.

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Wir überprüfen die Einhaltung der EU-Inhaltsstofflisten und gleichen die Expositionsüberlegungen mit den SCCS Notes of Guidance ab.

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Ein qualifizierter Sicherheitsbewerter erstellt die Sicherheitsbewertung, definiert die Verwendungsbedingungen, legt die Warnhinweise fest und unterzeichnet Teil B.

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Wir klären die Kommentare, stellen den Bericht fertig und Sie erhalten eine prüfungsreife Version.

Ein ausgereiftes CPSR, gebaut für die EU-Konformität

Ihr Dokument wird mit behördlicher Präzision zusammengestellt, deckt alle Anforderungen von Anhang I ab und fasst alle Sicherheitsinformationen in einem übersichtlichen, nutzbaren Format zusammen.

Teil A

Informationen zur Sicherheit von kosmetischen Produkten:

Teil B

Bewertung der Sicherheit kosmetischer Produkte:

Fachwissen, das Ihnen Zeit spart und Nacharbeit vermeidet

Wir kombinieren technische Genauigkeit, Sicherheitsexpertise und EU-spezifisches Know-how, um einen CPSR zu erstellen, auf den sich Ihre verantwortliche Person ohne Zögern verlassen kann.

Holen Sie sich Ihren EU CPSR - vollständig, genau und unterschrieben

Unser Team erstellt einen prägnanten, an Anhang I angepassten CPSR mit der Unterschrift eines qualifizierten Sicherheitsbewerters - genau das, was Sie brauchen, um Ihr Kosmetikum auf den EU-Markt zu bringen.

Beginnen Sie Ihren Prozess mit Zuversicht und vorhersehbaren Zeitplänen.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Der CPSR ist das in Anhang I der Verordnung (EG) 1223/2009 vorgeschriebene Sicherheitsdokument. Es besteht aus zwei Teilen:

Teil A: Informationen zur Sicherheit von kosmetischen Produkten

Teil B: Sicherheitsbewertung für kosmetische Mittel (muss von einem entsprechend qualifizierten Sicherheitsbewerter verfasst und unterzeichnet werden)

Nein. Die CPNP-Meldung und die RP-Pflichten liegen außerhalb dieses Pakets. Wir konzentrieren uns ausschließlich auf die Bereitstellung eines vollständigen CPSR-Anhangs I. (Das CPNP ist das in Artikel 13 vorgeschriebene EU-Meldeportal).

Nein. Wir arbeiten mit Ihren vorhandenen Daten und weisen Sie darauf hin, wenn ein Test fehlt.

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