Ein PIF muss vollständig, strukturiert und 10 Jahre lang unter der Adresse des RP zugänglich sein. Wir organisieren Ihre Dokumente in einer übersichtlichen, an Artikel 11 ausgerichteten Akte, damit Ihre verantwortliche Person sie ohne Lücken oder Nacharbeit in letzter Minute erstellen kann.















Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ist das PIF nicht fakultativ. Es muss alle in Artikel 11 (a-e) beschriebenen Nachweise enthalten und jederzeit unter der Adresse der verantwortlichen Person zugänglich sein.
Fehlende Dateien, inkonsistente Benennungen, nicht belegte Angaben oder unklare Querverweise können zu Verstößen führen - insbesondere bei Inspektionen oder der Marktüberwachung.
Ein korrektes PIF ist mehr als ein Ordner: Es ist ein strukturiertes Sicherheits- und Compliance-Paket, das Klarheit, Nachvollziehbarkeit und Bereitschaft zeigt.
Wir stellen für jedes Produkt ein prüfungsfähiges PIF zusammen, indem wir Ihre Dokumente Artikel 11 zuordnen, die Nachweise in einer klaren Struktur organisieren und sicherstellen, dass die Anforderungen an die Zugänglichkeit und Aufbewahrung erfüllt sind.

Um ein PIF zu erstellen, das Ihre Compliance wirklich unterstützt, organisieren wir jedes erforderliche Dokument in einer klaren, nachvollziehbaren Struktur, die sich an Artikel 11 orientiert.
Wir kombinieren fundiertes Fachwissen im Bereich der Regulierung mit strukturierten Dokumentationspraktiken - und liefern so ein PIF, das mit Artikel 11 übereinstimmt, die Anforderungen der RP erfüllt und der behördlichen Prüfung standhält.
Ein gut strukturiertes, an Artikel 11 ausgerichtetes PIF spart Zeit, verhindert Nacharbeit und gibt Ihrem RP das Vertrauen, auf jede Behördenanfrage zu reagieren. Geben Sie Ihrem Produkt die Klarheit der Dokumentation, die es braucht, um voranzukommen.
Sprechen Sie mit Sobel!
In Artikel 11 sind fünf erforderliche Elemente aufgeführt:
(a) Beschreibung des Produkts;
(b) CPSR (Referenz Teil A + Teil B);
(c) Herstellungsmethode und GMP-Erklärung;
(d) Nachweis der behaupteten Wirkungen;
(e) Erklärung zu Tierversuchen.
10 Jahre lang nach dem Inverkehrbringen der letzten Charge auf dem EU-Markt, zugänglich unter der Adresse der verantwortlichen Person.
Die gemäß der EU-Kosmetikverordnung benannte verantwortliche Person ist gesetzlich verpflichtet, das PIF aufzubewahren und 10 Jahre lang nach Inverkehrbringen der letzten Charge zugänglich zu halten.
Sobel kann bei Bedarf auch als verantwortliche Person in Europa fungieren und so die Einhaltung der Vorschriften und Kontinuität sicherstellen.
Ja. Artikel 11(c) verlangt die Angabe des Herstellungsverfahrens und eine GMP-Erklärung (oft in Anlehnung an ISO 22716).
Wir würden gerne mit Ihnen sprechen.
Sie können sich gerne unter den unten stehenden Kontaktdaten melden.