Wechseln Sie Ihren EU-Bevollmächtigten ohne Unterbrechung - Sobel dokumentiert die Übertragung nach Artikel 12, gleicht EUDAMED/SRN ab und plant die notwendigen Aktualisierungen der Etiketten/IFUs, damit Ihre Marktpräsenz und Audits auf Kurs bleiben.
Artikel 12 AR-Änderungsplanung
EUDAMED & SRN Ausrichtung
Umstellung von Etiketten und IFUs
Verteiler-Kommunikationskit
Auditfähiges Transferdossier










Die Globale UDI-Datenbank (GUDID) der FDA enthält wichtige Daten zur Identifizierung Ihrer Produkte. Als Etikettierer müssen Sie Device Identifier (DI)-Datensätze registrieren, die mit den Angaben auf Ihren Etiketten und Verpackungen übereinstimmen. Diese Datensätze sind in AccessGUDID sichtbar, so dass fehlende oder falsche Daten öffentlich angezeigt werden.
Der Fokus ist einfach: DI-Datensätze, die in GUDID korrekt und auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Daten eingegeben werden.
Entwurf einer Änderungsvereinbarung, die das End- und Anfangsdatum des Mandats, das Datum der letzten Verwendung der alten GB in den vom Hersteller bereitgestellten Informationen, die Weitergabe von Dokumenten und die Vertraulichkeit sowie die Weiterleitung von Beschwerden nach dem Mandat gemäß Artikel 12 der MDR umfasst.
Checkliste für das Akteursmodul und praktische Hinweise zur Überprüfung und Anpassung der Hersteller-AR-Verknüpfung in EUDAMED, einschließlich Nachweisen (Screenshots oder strukturierte Notizen), die für Audits aufbewahrt werden können.
Ein pragmatischer Plan dafür, wo und wie der Name und die Adresse des neuen AR auf den Etiketten und der Packungsbeilage für Nicht-EU-Hersteller erscheinen müssen, sowie ein kontrollierter Abbau der vorhandenen Bestände in Übereinstimmung mit MDR Anhang I 23.2(d).
Kurze Hinweise für Händler und Partner, wichtige Termine und eine interne FAQ, damit die Lieferkette weiß, wann die neue GB gilt, wie Beschwerden weitergeleitet werden und welche Materialien geändert werden müssen.
Ein konsolidiertes Übergabe-Dossier mit Kontakten, Rollen, Eskalationspfaden, Übergabevermerken der Vigilanz und Nachweisen der erforderlichen Meldungen (z. B. ausgehende AR-Meldungen an die zuständige Behörde und die BS, sofern gemäß Artikel 11 anwendbar).
Wir halten den Prozess einfach: Wir bereiten die Daten vor, geben sie in GUDID ein und geben Ihnen eine klare Übersicht zurück.
Wir verlassen uns darauf, dass Sie als Etikettierer die UDI-Auswahl und die Produktdaten angeben; die Dateneingabe übernehmen wir.
Beratung und Dokumentation nur für die EU AR-Änderungsplanung. Die Tätigkeit als EU-Bevollmächtigter ist ein separater Service. Wir gestalten keine Etikettenvorlagen um, die über die AR-Details hinausgehen, liefern keine Übersetzungen und führen keine Druck- oder Verpackungsänderungen durch. Sie bleiben für die endgültigen Entscheidungen, Verträge und formellen Meldungen an Behörden und benannte Stellen verantwortlich.
Wir definieren den Service genau, damit Ihr internes Team, Sobel und Ihre Partner in Brasilien wissen, wer was macht - und wo eventuell zusätzliche Dienstleistungen benötigt werden.
Nur Beratung und Dokumentationsunterstützung. Wir entwerfen keine UDI-Schemata, erstellen keine Anhang-VI-Daten, wählen keine Ausgabestellen aus und fungieren nicht als benannte Stelle, Importeur oder Etikettengestalter. Sie bleiben für die UDI-Zuweisung, den Inhalt von Anhang VI, die technische Dokumentation und alle formellen Einreichungen in EUDAMED verantwortlich.
Typische Situationen, in denen die Ernennung eines BRH für den Marktzugang in Brasilien unerlässlich ist:
Ja. Artikel 12 der MDR verlangt eine Vereinbarung zwischen dem Hersteller und dem neuen AR und - soweit praktikabel - dem scheidenden AR, in der die Daten, die Weitergabe von Dokumenten, die letzte Verwendung des alten AR für Materialien und die Weiterleitung von Beschwerden geregelt werden. Wir formulieren dies als Teil des Änderungspakets.
Bei Nicht-EU-Herstellern müssen auf den Etiketten und der Packungsbeilage der Name und die Adresse des EU-Bevollmächtigten angegeben sein. Wenn sich der Bevollmächtigte ändert, muss dies durch eine kontrollierte Umstellung auf den Etiketten, der Packungsbeilage und den dazugehörigen Materialien in Übereinstimmung mit MDR Anhang I 23.2(d) widergespiegelt werden.
Wenn der scheidende AR sein Mandat beendet, muss er seine zuständige Behörde und, falls zutreffend, die benannte Stelle gemäß Artikel 11 der MDR informieren. Wir nehmen die entsprechenden Mitteilungen und Nachweise in Ihren Transferplan und Ihr Dossier auf.
Typische Projekte werden in etwa 2-6 Wochen abgeschlossen, je nachdem, wie schnell die Änderungsvereinbarung unterzeichnet, die EUDAMED-Datensätze aktualisiert und die Änderungen an den Etiketten/IFUs umgesetzt werden. Dies ist eine operative Schätzung, keine Garantie.
Wir antworten Ihnen mit einem Terminvorschlag und einer kurzen Checkliste, damit wir Ihre aktuelle AR-Einrichtung, den Umfang und den Zeitplan bestätigen können.
Wir würden gerne mit Ihnen sprechen.
Sie können sich gerne unter den unten stehenden Kontaktdaten melden.