Ihr CPSR wird mit Klarheit, Struktur und regulatorischer Präzision erstellt. Wir erstellen einen vollständigen Sicherheitsbericht nach Anhang I, der die Erwartungen der EU erfüllt und eine reibungslose Markteinführung unterstützt.















Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 schreibt vor, dass jedes Kosmetikum einen CPSR gemäß Anhang I haben muss, bevor es auf den europäischen Markt kommt. Lücken in Teil A - oder ein unvollständiger oder nicht unterschriebener Teil B - können Ihre Markteinführung verzögern, Ihr Unternehmen Risiken bei der Einhaltung der Vorschriften aussetzen und zu einer Ablehnung bei Inspektionen oder RP-Audits führen.
Falsche Angaben zu den Inhaltsstoffen, fehlende Informationen zu Verunreinigungen/Reinheit, unvollständige Expositionsszenarien und nicht unterstützte Verwendungsbedingungen sind häufige Gründe für die Nichteinhaltung der Vorschriften. Um diese Probleme zu vermeiden, benötigen Marken einen präzisen, gut strukturierten CPSR, der von einem entsprechend qualifizierten Sicherheitsbewerter verfasst und unterzeichnet wurde.
Unser Service stellt sicher, dass Sie nur für das Wesentliche bezahlen: einen korrekten, inspektionsfähigen CPSR - nichts, was über die Anforderungen von Anhang I hinausgeht.
Wir erstellen das vollständige EU-CPSR für Ihr Produkt. Sobel stellt Teil A: Sicherheitsinformationen für kosmetische Produkte zusammen und koordiniert einen qualifizierten Sicherheitsbewerter, der Teil B: Sicherheitsbewertung für kosmetische Produkte erstellt und unterzeichnet.

Ihr Dokument wird mit behördlicher Präzision zusammengestellt, deckt alle Anforderungen von Anhang I ab und fasst alle Sicherheitsinformationen in einem übersichtlichen, nutzbaren Format zusammen.
Wir kombinieren technische Genauigkeit, Sicherheitsexpertise und EU-spezifisches Know-how, um einen CPSR zu erstellen, auf den sich Ihre verantwortliche Person ohne Zögern verlassen kann.
Unser Team erstellt einen prägnanten, an Anhang I angepassten CPSR mit der Unterschrift eines qualifizierten Sicherheitsbewerters - genau das, was Sie brauchen, um Ihr Kosmetikum auf den EU-Markt zu bringen.
Beginnen Sie Ihren Prozess mit Zuversicht und vorhersehbaren Zeitplänen.
Der CPSR ist das in Anhang I der Verordnung (EG) 1223/2009 vorgeschriebene Sicherheitsdokument. Es besteht aus zwei Teilen:
Teil A: Informationen zur Sicherheit von kosmetischen Produkten
Teil B: Sicherheitsbewertung für kosmetische Mittel (muss von einem entsprechend qualifizierten Sicherheitsbewerter verfasst und unterzeichnet werden)
Nein. Die CPNP-Meldung und die RP-Pflichten liegen außerhalb dieses Pakets. Wir konzentrieren uns ausschließlich auf die Bereitstellung eines vollständigen CPSR-Anhangs I. (Das CPNP ist das in Artikel 13 vorgeschriebene EU-Meldeportal).
Nein. Wir arbeiten mit Ihren vorhandenen Daten und weisen Sie darauf hin, wenn ein Test fehlt.
Wir würden gerne mit Ihnen sprechen.
Sie können sich gerne unter den unten stehenden Kontaktdaten melden.