Wir liefern Ihnen eine GSPR-Matrix für benannte Stellen, die jede Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderung (GSPR) von Anhang I mit prägnanten Begründungen auf Ihre bestehende Technische Dokumentation (TD) überträgt. Anwendbare Klauseln zeigen Anforderung → Nachweis → Begründung; „nicht anwendbare“ (NA) Punkte werden ausdrücklich begründet. Durch Querverweise in Ihre TD erhalten die benannten Stellen während der Konformitätsbewertung eine klare Sicht auf Anhang I.
Prüferfreundliche Rückverfolgbarkeit
NA-Begründungen
Querverweise in TD
Lückenhafte Sichtbarkeit










enn Sie Medizinprodukte in den USA herstellen, entwickeln, umetikettieren oder importieren, sind Registrierung und Auflistung nicht optional - sie sind gemäß 21 CFR Teil 807 vorgeschrieben und müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden.
Sobel fungiert als kritischer, präziser externer Leser für Ihre biologische Bewertungsdokumentation - er konzentriert sich darauf, wie Gutachter Ihre Dateien interpretieren, und nicht darauf, generische Tools zu verkaufen.
Wir gehen von einer klaren Bestandsaufnahme Ihrer Aktivitäten und Produkte zu einer wiederholbaren Registrierungs- und Listungsroutine über.

Wir verlassen uns darauf, dass Sie uns Fakten über Ihr Unternehmen und Ihre Geräte liefern; wir bieten Struktur und Orientierung.
Nur Beratung und Mapping-Service. Wir: ordnen die GSPRs des Anhangs I Ihrer technischen Dokumentation zu, liefern Begründungen und NA-Begründungen, erstellen Querverweise und liefern ein Lückenprotokoll sowie ein Einreichungsschreiben.
Wir verfassen keine neuen Test-, klinischen oder Risikodokumente, entwerfen keine Etikettenvorlagen, führen keine Labortests durch und fungieren nicht als Benannte Stelle.
Die Konformität mit Anhang I ist obligatorisch. Eine GSPR-Matrix ist nicht explizit vorgeschrieben, aber ein matrixartiges Rückverfolgbarkeitstool ist eine weit verbreitete, reviewerfreundliche Methode, um die Zuordnung von Anforderungen → Nachweisen zu demonstrieren und die Erwartungen von Anhang II an eine klare, organisierte und durchsuchbare Technische Dokumentation zu unterstützen.
Nein. Wir arbeiten mit der Dokumentation, die Sie bereits haben oder gerade fertigstellen. Unsere Aufgabe besteht darin, NA-Entscheidungen abzubilden, zu rationalisieren, zu begründen und Anhang I mit Ihren vorhandenen Nachweisen zu verknüpfen - und nicht darin, neue Studien oder Kerndokumente zu erstellen.
Wo es hilfreich ist, verweisen wir in der Matrix und in den Begründungen auf die angewandten Standards und die wichtigsten Leitfäden, damit die benannten Stellen sehen können, wie Ihre Nachweise und Risikokontrollen mit den anerkannten Erwartungen nach dem Stand der Technik übereinstimmen.

Wenn Ihre Technische Dokumentation vorhanden ist, Ihre Rückverfolgbarkeit nach Anhang I jedoch nicht, kann eine klare GSPR-Matrix den Unterschied zwischen einer reibungslosen Prüfung und langwierigen Fragen ausmachen. Wir strukturieren Anforderung → Nachweis → Begründung, dokumentieren NA-Entscheidungen und heben Lücken hervor - damit Ihre Benannte Stelle genau sieht, wie Anhang I erfüllt wird.
Wir würden gerne mit Ihnen sprechen.
Sie können sich gerne unter den unten stehenden Kontaktdaten melden.