Brasilianischer Repräsentant für Kosmetik in Brasilien

Ausländische Kosmetikhersteller, die in den brasilianischen Markt eintreten, müssen einen brasilianischen Vertreter für Kosmetika ernennen, um die Anforderungen der Anvisa zu erfüllen. Sobel bringt Ihr Unternehmen mit vertrauenswürdigen Partnern vor Ort zusammen , die als Ihr offizieller Vertreter fungieren und dafür sorgen, dass die Einreichungen reibungslos und in voller Übereinstimmung mit den Vorschriften durchgeführt werden.

Für wen?

Ganz gleich, ob Sie Ihre erste Markteinführung von Kosmetika in Brasilien vorbereiten oder Ihre Produktlinie erweitern, dieser Service bietet Ihnen die für die behördliche Zulassung erforderliche rechtliche Grundlage.

Warum brauchen Sie diesen Service?

Ein brasilianischer Vertreter ist für die Meldung oder Registrierung von kosmetischen Produkten obligatorisch, wenn Ihr Unternehmen nicht vor Ort vertreten ist.

Ein vertrauenswürdiger Vertreter ermöglicht Ihrer Marke den Eintritt in den brasilianischen Markt, ohne eine juristische Person zu gründen.

Zentralisiert die Kommunikation mit Anvisa, das Dokumentationsmanagement und die Compliance-Verantwortung durch einen vertrauenswürdigen Partner.

Ihr Weg zum Markteintritt in Brasilien

Zählen Sie auf Sobel, wenn es darum geht, Ihr Unternehmen mit vertrauenswürdigen lokalen Partnern zu verbinden, die als Ihr offizieller brasilianischer Vertreter für Kosmetika fungieren.

Wir leiten Sie Schritt für Schritt an, damit Ihre Produkte den brasilianischen Markt sicher und konform erreichen können.

Welche Darstellung trifft auf Ihre Kosmetik zu?

Anvisa verlangt von ausländischen Kosmetikunternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit in Brasilien, dass sie einen lokalen Vertreter für regulatorische Zwecke ernennen - einen Notification oder Registration Host.

Benachrichtigung Host (Grad I)

Vereinfachte Einreichungen für Kosmetika mit geringerem Risiko, wie Shampoos, Seifen, Körperlotionen oder Conditioner.

Registrierung Host (Grad II)

Vollständige regulatorische Verantwortung für Kosmetika mit höherem Risiko, wie z.B. Sonnenschutzmittel, Kinderkosmetika oder Produkte mit besonderen Angaben.

Unabhängig vom Weg, den Sie einschlagen, bietet Sobel das lokale Fachwissen und die vertrauenswürdigen Partner, die Ihr Unternehmen benötigt, um in Brasilien sicher zu agieren.

Verwandte Dienstleistungen

Unser Team unterstützt Sie bei der Klassifizierung von Kosmetika, der Erstellung von Dossiers und der Analyse von Konformitätslücken, um sicherzustellen, dass Ihre Einreichungen den Standards von Anvisa entsprechen.

Beratung zum Sicherheitsdatenblatt

Wir erstellen konforme Sicherheitsdatenblätter für Kosmetika gemäß den Anforderungen der brasilianischen NBR 14725:2023 und ANVISA.

Updates zur Registrierung und Meldung von Kosmetika

Halten Sie Ihre Kosmetika in Brasilien vorschriftsmäßig. Wir erledigen Anvisa-Updates für Sie.

Registrierung und Benachrichtigung

Wir unterstützen Anvisa-Registrierungs- und Meldeverfahren für Hersteller und Importeure.

Expandieren Sie Ihre Kosmetik mit Zuversicht nach Brasilien

Sobel bringt internationale Marken mit vertrauenswürdigen lokalen Partnern zusammen, die als offizielle brasilianische Vertreter für Kosmetika fungieren.

Lassen Sie uns dafür sorgen, dass Ihr Einstieg in Brasilien reibungslos, gesetzeskonform und effektiv verläuft.

1. Warum ist die Ernennung eines brasilianischen Vertreters obligatorisch?

Das brasilianische Gesetz, das von der Anvisa durchgesetzt wird, verlangt von ausländischen Kosmetikunternehmen ohne rechtliche Präsenz in Brasilien die Ernennung eines lokalen Vertreters. Diese Einrichtung dient als rechtlicher Inhaber der Produktmeldung oder -registrierung und verwaltet alle behördlichen Interaktionen.

2. Was ist der Unterschied zwischen einem Benachrichtigungshost und einem Registrierungshost?

Notification Host (Produkte der Klasse I): Verwaltet vereinfachte Einreichungen (Notifizierungen) für Kosmetika mit geringem Risiko wie Shampoos und Seifen.

Registrierungsstelle (Produkte der Stufe II): Hält die volle regulatorische Verantwortung für Kosmetika mit höherem Risiko - wie Sonnenschutzmittel oder Produkte für Kinder - die eine formelle Registrierung erfordern.

3. Kann ein ausländisches Unternehmen Produkte direkt bei Anvisa registrieren?

Nein. Anvisa akzeptiert keine Registrierungen direkt von ausländischen Unternehmen. Sie müssen ein rechtlich konstituiertes brasilianisches Unternehmen benennen, das als behördlicher Vertreter fungiert.

4. Was sind die zusätzlichen Anforderungen neben der Ernennung eines Vertreters?

Zu den zusätzlichen Anforderungen gehören der Besitz einer Betriebslizenz (AFE) und, je nach Produktrisiko, die Einhaltung von Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Sicherheitsstandards. Diese werden durch den Vertreter verwaltet.

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