Einhaltung der Vorschriften für Kosmetika in der Europäischen Union

Der europäische Kosmetikmarkt bietet große Chancen, aber die Einhaltung von Vorschriften kann anspruchsvoll sein. Mit Sobels Fachwissen über EU-konforme Kosmetika kommen Ihre Produkte schneller auf den Markt, ohne unnötige Risiken oder Verzögerungen.

Hilfe für Marken und Teams auf dem EU-Kosmetikmarkt:

Hersteller von Kosmetika

Suche nach Expertenunterstützung zur Einhaltung der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009.

Internationale Marken

Sie suchen nach regulatorischer Beratung, Dienstleistungen für verantwortliche Personen und EU-Marktzugang.

Importeure und Vertriebshändler

Sie benötigen eine konforme Dokumentation, Kennzeichnung und CPNP-Meldung für Kosmetika.

Teams für regulatorische Angelegenheiten

Sie benötigen technische Unterstützung bei der Erstellung von PIFs, Sicherheitsbewertungen und laufenden Aktualisierungen der Compliance.

Was bedeutet die EU-Kosmetikverordnung für Ihr Unternehmen?

Der europäische Rahmen für Kosmetika sieht klare Verpflichtungen für den Marktzugang vor, die die Produktmeldung, Sicherheitsberichte, Kennzeichnungsvorschriften und die Benennung einer verantwortlichen Person in der EU umfassen. Diese Schritte sind unerlässlich, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Um die Vorschriften effektiv einzuhalten, suchen Unternehmen häufig Klarheit über diese wichtigen Punkte:

Die EU-Kosmetikverordnung legt den Rahmen für das Inverkehrbringen von kosmetischen Produkten auf dem europäischen Markt fest. Sie umfasst wichtige Anforderungen wie Sicherheitsbewertungen, Kennzeichnung und Produktmeldung über das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP). Für Unternehmen ist die Anpassung an diese Vorschriften unerlässlich, um die EU-Konformität von Kosmetika zu gewährleisten.

Für jedes kosmetische Mittel, das in der EU in Verkehr gebracht wird, muss eine PIF-Datei angelegt werden, die detaillierte Angaben zur Produktsicherheit, zur Herstellung, zu den Angaben und zur Kennzeichnung enthält. Dieses Dossier muss für die Behörden unter der Adresse der benannten verantwortlichen Person bereitgehalten werden. Sobel unterstützt Unternehmen bei der Zusammenstellung und Pflege eines konformen PIF.

Nach EU-Recht muss für jedes kosmetische Produkt eine verantwortliche Person in der Europäischen Union benannt werden. Für Unternehmen außerhalb der EU ist die Ernennung einer verantwortlichen Person obligatorisch, bevor sie ihre Produkte auf den Markt bringen - ohne sie dürfen Kosmetika nicht legal verkauft werden. Sobel bietet die Dienste einer verantwortlichen Person an und agiert als Ihr vertrauenswürdiger Partner in Europa, um die kontinuierliche Einhaltung der Vorschriften und die Vertretung vor den Behörden sicherzustellen.

Der CPSR ist ein wissenschaftliches Dokument, das die Sicherheit der Formulierung eines kosmetischen Mittels bewertet. Es enthält toxikologische Daten zu den Bestandteilen, Expositionsbewertungen und eine professionelle Bewertung durch einen qualifizierten Sicherheitsbewerter. Ohne ein CPSR kann ein kosmetisches Mittel nicht legal auf den EU-Markt gebracht werden. Das Team von Sobel erstellt CPSRs in Übereinstimmung mit den EU-Anforderungen und stellt so sicher, dass Ihre Produkte die Sicherheitsstandards für den Marktzugang erfüllen.

Mit Sobel erhält Ihre Marke eine umfassende regulatorische Unterstützung - von der PIF- und CPSR-Vorbereitung über die Kennzeichnung und CPNP-Meldung bis hin zu den Dienstleistungen für die verantwortliche Person - und damit die vollständige Einhaltung der Vorschriften in der gesamten Europäischen Union.

Kosmetik Compliance mit der Europäischen Union

Wenn Sie Ihre Präsenz auf dem EU-Kosmetikmarkt ausbauen oder aufrechterhalten wollen, müssen Sie sich mit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 auseinandersetzen - einem der detailliertesten Regelwerke der Welt. Von der Produktanmeldung bis zur Sicherheitsberichterstattung muss jede Anforderung präzise gehandhabt werden, um den Marktzugang zu sichern.

Sie können sich darauf verlassen, dass Sobel jeden Schritt handhabbar macht. Unser Team unterstützt Sie auf dem gesamten Weg zur Einhaltung der Vorschriften: Zusammenstellung und Pflege der Produktinformationsdatei (Product Information File, PIF), Erstellung des Cosmetic Product Safety Report (CPSR), Verwaltung der CPNP-Meldungen und Überprüfung von Etiketten und Angaben zur Einhaltung der EU-Standards.

Wir fungieren auch als Ihre verantwortliche Person (RP) innerhalb der Europäischen Union, eine obligatorische Rolle für alle in der EU verkauften Kosmetika.

Mit Sobel als Ihrem Compliance-Partner minimieren Sie Risiken, beschleunigen den Markteintritt und stärken Ihren Ruf für Sicherheit und Compliance in ganz Europa.

Unsere Dienstleistungen bei der Einhaltung von Vorschriften für Kosmetika

Entdecken Sie, wie Sobel Ihre Marke dabei unterstützt, alle Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 zu erfüllen.

Vereinfachen Sie Ihre EU-Kosmetikreise

Von der Dokumentation und den Sicherheitsberichten bis hin zur Kennzeichnung und den Diensten für die verantwortliche Person vereinfachen wir die EU-Vorschriften und verschaffen Ihrer Marke in jeder Phase Klarheit.

Mit Sobels Anleitung gewinnen Sie:

Hilfe bei der Einhaltung der EU-Kosmetikvorschriften

Geringeres Risiko von Verzögerungen, Nacharbeiten oder Produktrückrufen

Effiziente Unterstützung während des gesamten Regulierungsprozesses

Repräsentation und Kommunikation mit europäischen Behörden

Einhaltung der Vorschriften der Europäischen Union leicht gemacht

Die Expansion nach Europa muss nicht überwältigend sein. Mit Sobel navigiert Ihre Marke reibungslos durch die Kosmetikvorschriften: von PIF und CPSR bis hin zu Etikettierung, Notifizierung und Dienstleistungen für verantwortliche Personen.

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